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Allgemeine Einkaufsbedingungen

Für Bestellungen der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nur die nachstehenden Bedingungen:

1 Bestellungen

1.1 Grundsätzlich haben nur schriftliche Bestellungen und Erklärungen Gültigkeit. Ausnahmsweise können Bestellungen abweichend mündlich durch die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH erteilt werden, wobei der Inhalt der getroffenen mündlichen Abreden nachträglich von der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Dem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigegebene oder etwaige besondere Bedingungen des Auftragnehmers, die mit den Einkaufsbedingungen der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

1.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unabdingbar die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

1.3 Darüber hinaus gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die technischen Regeln des DVGW.

2 Auftragsbestätigung

Wird unsere Bestellung nicht innerhalb 8 Tagen nach Erhalt mit Angabe eines bestimmten, zuverlässigen Liefertermins bestätigt, so sind wir an unsere Bestellung nicht gebunden. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigegebenen Lieferbedingungen des Lieferers haben keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie von uns schriftlich anerkannt werden. Das gilt auch, wenn wir später Teillieferungen abnehmen und Teilzahlungen leisten.

3 Preise

3.1 Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, als Festpreise und verstehen sich frei Verwendungsstelle des Empfängers. Frachten, Rollgelder und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Lieferers. Bestätigt der Lieferer den Auftrag mit anderen Preisen, so sind diese nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Anerkennung gültig.

3.2 Werden in Ausnahmefällen die Preise nicht vorher vereinbart, so kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn die in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugebenden Preise von der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH angenommen worden sind.

3.3 Verpackung wird nur bezahlt, wenn eine Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Falle ist die Verpackung bei frachtfreier Rücksendung an den Absendebahnhof mit zwei Drittel des berechneten Wertes gutzuschreiben.

4 Stornogebühren für Gruppenanwendungen im Wellnessbereich

4.1 Erstattungen werden nur durch Ausstellung eines Wertgutscheins getätigt; nur im Ausnahmefall per Rücküberweisung; Barauszahlungen sind nicht möglich. Unterschieden werden nach Zeit und dem Umstand, ob die komplette Gruppe oder nur ein Teil absagt.

4.2 Staffelung der Stornogebühren

Absage der ganzen Gruppe  bis 2 Wochen vor Termin keine Gebühren Absage der ganzen Gruppe bis 1 Woche vor Termin 25 % Gebühren Absage der Gruppe bis zum Tag des Termins 50 % Gebühren Absage von einzelnen Teilnehmern der Gruppen bis 1 Woche vor Termin     keine Gebühren Absage von einzelnen Teilnehmern der Gruppe bis zum Tag des Termins 25 % Gebühren Absage von einzelnen Teilnehmern, wodurch die Gruppe < 8 Personen keine Erstattung Weniger Teilnehmer als Angemeldet, aber >8 Personen anteilige Erstattung als Gutschein.

5 Vorbehaltsklausel

5.1 Die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH ist jederzeit berechtigt, eine Verschiebung der Auftragserfüllung zu verlangen oder, wenn die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH es nach ihren betrieblichen Verhältnissen für erforderlich hält, von der Bestellung einseitig ganz oder teilweise zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts wird die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH dem Auftragnehmer nur die tatsächlichen, nachgewiesenen Kosten – ausschließlich des entgangenen Gewinns -, die der Auftragnehmer auf die Bestellung aufgewendet hat, erstatten, wenn dem Auftragnehmer eine anderweitige Verwendung nachweislich nicht möglich ist. Den von der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH zu erstattenden Kosten ist mindestens der Schrottwert der von dem Auftragnehmer im Zeitpunkt des Rücktritts bereits erstellten bzw. beschafften Gegenstände abzuziehen. Auf besonderes Verlangen der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH wird der Auftragnehmer an die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH die von ihm bereits erstellten bzw. beschafften Gegenstände gegen Bezahlung der von ihm aufgewendeten Kosten herausgeben. Eine Erstattung der Kosten im Falle eines Rücktritts der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH in den Fällen höherer Gewalt, Streik und Aussperrung scheidet aus.

5.2 Etwa von der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH beigestelltes Material ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich im Zeitpunkt des Rücktritts befindet.

6 Termine/Liefer- bzw. Leistungsverzug

6.1 Die vereinbarten Termine sind verbindlich und verstehen sich bei Lieferungen eintreffend an der Verwendungsstelle. Erkennt der Auftragnehmer, dass er die Termine nicht einhalten kann, so hat er die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH sofort von allen ihm bekannten Umständen, welche die Einhaltung der Termine unmöglich machen, zu verständigen, um der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH anderweitige Dispositionen zu ermöglichen.

6.2 Die Versandbereitschaft ist der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH in jedem Falle 10 Tage vorher schriftlich mitzuteilen.

6.3 Bei Liefer- bzw. Leistungsverzug ist die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, nach ihrer Wahl Erfüllung und Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung bzw. Leistung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten.

6.4 Der Auftragnehmer kommt im Falle der Verzögerung der Lieferung bzw. Leistung ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Falle hat die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH das Recht, den Auftragnehmer mit einer Vertragsstrafe zu belegen, die vereinbarungsgemäß für jede angefangene Woche 1 %, höchstens jedoch 10 % des Auftragswertes beträgt. Die Vertragsstrafe kommt im Verzugsfalle ohne jede Einschränkung zur Anwendung. Ausgenommen höhere Gewalt, wenn diese sich nachweislich auf den Liefer- bzw. Leistungstermin ausgewirkt hat.

6.5 Das Recht, die Zahlung der Vertragsstrafe zu verlangen, wird nicht dadurch verwirkt, dass bei Übernahme der verzögerten Leistung die Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht ausdrücklich vorbehalten wurde.

6.6 Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

6.7 Eine ohne Zustimmung der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH vorzeitig vorgenommene Auslieferung bzw. Leistung berührt nicht die an den vorgesehenen Liefer- bzw. Leistungstermin gebundene Zahlungsfrist.

7 Versand/Verpackung/Transport/Anlieferung

7.1 Für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Ausstellung der Versandpapiere haftet der Aufragnehmer.

7.2 Versandanzeigen sind in doppelter Ausfertigung sofort bei Abgang einer jeden einzelnen Sendung einzureichen.

7.3 In den Versandpapieren sind die Bestellnummer, das Bestelldatum und die vollständige Versandanschrift der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH anzugeben.

7.4 Teillieferungen sind in den Versandpapieren als solche zu bezeichnen.

7.5 Allen Sendungen ist ein Lieferschein mit den unter 6.4 genannten Angaben sowie der Angabe des Inhalts der Sendung beizulegen.

7.6 In Rechnungen sowie einschlägigem Schriftwechsel müssen ebenfalls die unter 6.4 aufgeführten Angaben enthalten sein.

7.7 Verpackung hat in geeigneter Weise zu geschehen. Für Verluste und Schäden, die auf unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind, hat der Lieferer je nach unserer Wahl Ersatz zu leisten oder den Schaden zu ersetzen. Der Preis für die Verpackung ist getrennt in Rechnung zu stellen. Es bleibt unserer Entscheidung überlassen, die Verpackung entweder zu behalten oder frachtfrei gegen Gutschrift von 2/3 des Wertes zurückzusenden. Rollgelder auf zurückgesandte Verpackung am Empfangsort gehen zu Lasten des Empfängers der Rückware.

7.8 Sofern von uns keine bestimmte Versandart vorgeschrieben wird, hat der Lieferer die günstigste Beförderungsmöglichkeit zu wählen. Muss eine Sendung infolge Nichteinhaltung des Liefertermins mit einer teureren als der im Preis berücksichtigten Beförderungsart (z.B. Eilgut statt Frachtgut) zum Versand gebracht werden, so trägt der Lieferer die entstehenden Mehrkosten. Die durch Teillieferung entstehenden Mehrkosten für Fracht, Rollgeld usw. trägt der Lieferer, sofern diese Teillieferungen nicht ausdrücklich von uns gewünscht worden sind und wir uns nicht ausdrücklich zur Übernahme der Mehrkosten schriftlich bereit erklärt haben.

7.9 Warenannahme werktags bis 16 Uhr, außer samstags.

8 Gefahrtragung/Versicherung

8.1 Die Ware reist auf Gefahr des Auftragnehmers bis zum Eintreffen bei der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH. Besonders wertvolle oder zerbrechliche Waren sind vom Lieferer auf seine Kosten zu versichern.

8.2 Der Gefahrübergang für Leistungen findet zum Zeitpunkt der Abnahme statt.

9 Gewichts- und Mengenfeststellung

Für uns verbindlich sind nur die bei uns nach Wareneingang ermittelten Maße, Gewichte und Mengen.

10 Patente und Lizenzen

Der Auftragnehmer hat die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH und/oder deren Beauftragten von allen Ansprüchen aus angeblichen oder tatsächlichen Patent- oder Lizenzverletzungen eines in- oder ausländischen Patentes, Urheberrechtes oder Warenzeichens freizustellen und jeden gegen die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH erhobenen Anspruch abzuwehren und evtl. entstehende Kosten der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH zu ersetzen.

11 Arbeitsaufträge

Bei Ausführung von Arbeitsaufträgen sind die Beschäftigten des Lieferers den Bestimmungen unserer Arbeitsordnung sowie der jeweiligen Arbeitszeit unterworfen.

10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.

10.2 Der Auftragnehmer hat sich beim Auftraggeber über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu informieren und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die Beschäftigten hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit angemessen zu unterweisen.

12 Rechnungserteilung und Zahlungsbedingungen

12.1 Die Rechnung ist für jeden Auftrag gesondert der Verwaltung einzureichen, und zwar unter vollständiger Angabe der Bestellnummer und des Bestelldatums. Sie darf nicht der Sendung beigefügt oder an eine bestimmte Betriebsabteilung gerichtet werden. Rechnungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden nicht bearbeitet. Die Rechnung ist sofort nach erfolgter Lieferung oder Leistung, spätestens innerhalb des auf die Lieferung oder Leistung folgenden Monats zu erteilen. Gleiches gilt für Monatslieferungen. Folgen verspäteter Rechnungserteilung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

12.2 Für die Berechnung der Zahlungsfrist ist der Eingangstag der Rechnung oder der Eingangstag der Ware maßgebend, falls letzterer später liegt.

12.3 Die Begleichung der Rechnung erfolgt mit Zahlungsmitteln unserer Wahl.

12.4 Die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH ist berechtigt, Forderungen der Auftragnehmer und deren Konzernunternehmen mit eigenen Forderungen auch dann aufzurechnen, wenn diese Forderungen aus getätigten Lieferungen oder Leistungen noch nicht fällig sind. In diesen Fällen gelten die Rechnungen der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH als bei Ausstellung fällig,

12.5 Forderungen an uns dürfen nicht abgetreten werden.

12.6 Zahlungen leisten wir nach unserer Wahl entweder innerhalb 10 Tagen nach Eingang von Ware und Rechnung mit 3 % Skonto, innerhalb 20 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 60 Tagen netto.

12.7 Die Gewährleistungspflicht des Lieferers wird durch die Zahlung des vereinbarten Preises nicht beeinträchtigt.

13 Gewährleistung

13.1 Die Verpflichtung zur sofortigen Untersuchung und Mängelrüge gemäß § 377 HGB wird ausgeschlossen.

13.2 Mängel, die sich bei Lieferungen innerhalb eines Betriebsjahres nach Inbetriebnahme und bei Leistungen von zwei Jahren nach Abnahme der Leistung herausstellen, hat der Auftragnehmer zu beseitigen (Nachbesserung). Die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH hat die Wahl, statt der Nachbesserung eine Ersatzlieferung oder Wandlung oder Minderung zu verlangen. In dringenden Fällen oder bei Verzug des Auftragnehmers mit der Mängelbeseitigung kann die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH ohne Fristsetzung die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen oder vom Vertrage zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; dies gilt entsprechend, wenn der Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung beseitigt werden kann. Auf Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen findet vorstehender Absatz entsprechend Anwendung.

13.3 Werden längere Garantie- bzw. Gewährleistungszeiten vereinbart bzw. sind diese in der Branche des Auftragnehmers üblich, so gelten diese gegenüber 12.2 längeren Fristen. Bei Bauleistungen beträgt die Gewährleistungszeit 5 Jahre.

13.4 Alle Teile, die nach Inbetriebnahme innerhalb eines Betriebsjahres bzw. der besonders vereinbarten Garantiefrist infolge Material-, Verarbeitungs- und/oder Konstruktionsfehlern unbrauchbar oder schadhaft werden, hat der Lieferer unverzüglich auf seine Kosten zu ersetzen: er hat alle von ihm zu vertretenden Mängel und Schäden zu beseitigen. Der Lieferer hat auch für solche Waren kostenfreien Ersatz zu liefern, an denen etwaige Mängel bei der Ankunft unbemerkt geblieben sind. Dies gilt insbesondere für zusammengesetzte Waren in der Weise, dass alle Teile, welche während der Garantiefrist sich als schadhaft oder mangelhaft herausstellen oder schadhaft oder mangelhaft werden, unentgeltlich ersetzt werden. Aus der Gewährleistung haftet der Lieferer jedoch auch für Schäden, die an unseren, nicht zu seinen Lieferungen gehörigen Sachen entstehen oder für sonstige mittelbare Schäden nur bis zur Höhe und im Rahmen der von ihm abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Versicherungen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

13.5 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Einrede verspäteter Mängelrüge.

13.6 Durch Abnahme der Lieferung und Leistung oder durch Billigung von vorgelegten Zeichnungen verzichtet die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH nicht auf Gewährleistungsansprüche.

14 Vertragsübertragung

Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf der getroffene Liefer-/Leistungsvertrag sowie der Gegenanspruch des Lieferers aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte nicht übertragen werden.

15 Haftung der Erfüllungsgehilfen und Beihilfen

15.1 Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, Unfälle und Nachteile, die durch seine Arbeitnehmer oder Beauftragten verursacht werden, und zwar auch dann, wenn die Verursachung nur bei Gelegenheit der Erfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers erfolgt.

15.2 Beihilfen durch die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH erfolgen ohne ihre Haftung. An fremden und eigenen Gegenständen durch Beihilfen der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH entstehende Schäden trägt auch im Falle einer Fahrlässigkeit seiner Belegschaftsmitglieder der Auftragnehmer.

16 Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Empfangsort, Zahlungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hamm (Westf.).

17 Schriftverkehr

Schriftliche Mitteilungen an unsere Geschäftspartner gelten als nach dem üblichen Postlauf zugegangen, wenn sie von uns unter der uns zuletzt bekannt gewesenen Anschrift abgesandt wurden; ihre Absendung wird vermutet, wenn sich ein abgezeichneter Durchschlag in unserem Besitz befindet.

18 Verbindlichkeit dieser Einkaufsbedingungen

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.

19 Allgemeines

Für Besuche, Ausarbeitung von Angeboten, Planungen usw. werden Vergütungen nicht gewährt. Die Benutzung der Aufträge der Erlebnistherme Bad Hamm GmbH zu Werbezwecken ist nicht gestattet.

Erlebnistherme Bad Hamm GmbH


Wellnessbuchungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maximare Erlebnistherme Bad Hamm GmbH für Wellnessbuchungen

1. Termine zur Behandlung

Anmeldungen werden schriftlich und telefonisch angenommen. Die Angabe der Adressdaten ist zwingend erforderlich. Die Adressdaten werden nur für interne Zwecke in elektronischer Form gespeichert und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Anmeldung ist erst gültig nach Bestätigung (telefonisch oder schriftlich) durch die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH.

2. Zahlung

Die Gebühren für Wellnessbuchungen entnehmen Sie der Preisliste. Sie kann in bar, per EC-Karte oder als Gutscheineinlösung entrichtet werden.

3. Rücktritt

Ein Rücktritt von bestätigten Buchungen ist bis 2 Tage vor dem Termin jederzeit möglich. Danach berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von  50 % der Buchung (vom Preis der Anwendung). Stellt der Zurücktretende eine Ersatzperson, kommt es zu keiner Bearbeitungsgebühr. Wird ein Termin wegen Krankheit abgesagt, entfällt die Stornogebühr nur bei Vorlagen eines ärztlichen Attest.

4. Absagen durch die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH

Die Erlebnistherme Bad Hamm GmbH behält sich vor, einen Termin aus betrieblichen Gründen abzusagen oder Termine zu verschieben.

5. Haftungen

Es gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen. Ansprüche gegen die Badbetreiber bleiben davon unberührt.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Vereinbarungen unwirksam sein, bleiben die anderen davon unberührt.